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Müssen Parteien ihr Parteiengesetz und ihr Wahlgesetz selbst formulieren? Wäre es nicht zweckmäßiger, dies Spezialisten zu überlassen? Das gilt auch für das Parteienfinanzierungsgesetz. In eigner Sache tätig zu sein hat einen faden Beigeschmack und trägt viel zum Parteienverdruss bei. – H. DIeterich am 19.11.2012
Tatsächlich ist es so, wie Sie fordern: Die Parteien machen die Parteiengesetze nicht selbst. Es gibt nur ein Parteiengesetz, das für alle Parteien gilt, und dieses wird vom Bundestag beschlossen. Dasselbe gilt für das Bundeswahlgesetz und das Parteienfinanzierungsgesetz.
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