In der Einführung wird in Bezug auf die kath. Moraltheologie von „Gebotsethik" gesprochen. Nun habe ich zu Beginn der 80-iger Jahre Moraltheologie in Bonn bei Prof. Böckle studiert und finde nun die von ihm damals vertretene Moral mit „Gebotsethik" nicht zureichend beschrieben. Autonomie und Kommunikabilität waren zentrale Begriffe. Ist der Begriff Gebotsethik, in dem für mich ein „von oben Vorgeschriebenes" mitschwingt, dafür angemessen? Welche Rolle spielt die Autonomie in der von Prof. Huber vertretenen Ethik? – W. Marquardt am 18.6.2012
Antwort
Sie haben Recht, dass das Wort „Gebotsethik“ zunächst doch sehr nach einer Moral klingt, die primär vorschreibt, anstatt auf Überzeugung und gute Gründe zu setzen. Dabei ist anzunehmen, dass Prof. Huber hier eine bestimmte Einteilung ethischer Theorien im Blick hat, und dem Betrachter grundsätzliche Alternativen vorstellen möchte. Wenn er also die katholische Moraltheologie vielleicht ein wenig pauschal als „Gebotsethik“ bezeichnet und sie in Gegensatz zu einer „Verantwortungsethik“ stellt, geschieht dies primär aus Gründen der Kontrastbildung; in der weiteren Vorlesung spricht er stattdessen auch häufig von der „Gesetzesethik“, wenn er auf die katholische Moraltheologie zu sprechen kommt.
Der Ausdruck „Gesetzesethik“ mag als Bezeichnung katholischer Ethik angemessener erscheinen, weil damit zum einen der Gebotsgedanke nicht aufgegeben wird (Gesetze gebieten oder verbieten), darin aber weiterhin auch die Quelle solcher Gebote zur Sprache kommt. Schließlich ist es keineswegs ausgemacht, woher letztere ihre Berechtigung hernehmen: Selbst plumpe Anweisungen wie „Gib das her!“ haben Gebotsform und fordern ein Handeln ein, ohne dass dies darum auch bereits zu Recht geschehen muss – auch der an sein Opfer herantretende Straßenräuber kann eine solche Formulierung im Munde führen. Die Herleitung über geltende Gesetze stellt nun eine mögliche Quelle ihrer Rechtfertigung dar; die katholische Tradition hat hier durch die Ausarbeitung einer Naturrechtstheorie einen entsprechenden, explizit überpositiv verstandenen Ansatz entwickelt.
Wo aber bleibt nun innerhalb einer Gesetzesethik der Raum für Autonomie, und wie lässt sich dieser in Kontrast zu einer Verantwortungsethik bestimmen, der es, in den Worten von Prof. Huber, „um verantwortete Freiheit als Lebensform“ geht? – Vertreter einer Naturrechtstheorie haben hier verschiedene Optionen: Bezugnehmend auf eine naturrechtlich begründete Theorie des menschlichen Guts können sie Autonomie als eines der unverzichtbaren Bestandteile für ein gelungenes menschliches Leben begreifen. Oder man weist der Autonomie eine notwendige Rolle bei der Verwirklichung eines oder mehrerer Güter zu, die ein menschliches Leben auszeichnen, etwa für die Erkenntnis des Guten.
Auf der anderen Seite des derart skizzierten Spektrums stünde ein Verständnis von Autonomie, das ihren Wert nicht allein auf den richtigen oder falschen Umgang mit demjenigen, was an sich wertvoll ist, beschränkt. Vielmehr wird sie selbst als wertschaffend betrachtet: Weil ich mich für eine bestimmte Sache autonom entscheide, wird sie für mich wertvoll. Prof. Huber scheint hier eine Mittelposition einzunehmen: Wenn er schreibt, dass „Freiheit nicht einfach vom Menschen selbst hervorgebracht wird, sondern ihm anvertraut ist“, legt das einen verantwortungsvollen Umgang mit ihr als von außen gegebenes Erfordernis nahe. Andererseits nimmt er eine Trennung zwischen der evaluativen Dimension der Ethik und der normativen Dimension der Moral vor und weist letzterer den Primat zu, was den Spielraum ethisch ausgeübter Autonomie erweitert: „Antworten auf die Frage nach dem Guten haben sich in der Regel im Rahmen des Rechten zu bewegen.“
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre ZEIT Akademie
Literaturhinweis:
Martin Honecker: Einführung in die theologische Ethik, bes. Kap. 2, §§ 1, 7. De Gruyter, Berlin 2002.

